9.1.07

fiktionsbescheinigung

Amtliche Bescheinigungen und Zeugnisse spielen in Deutschland eine wichtige Rolle. Andernfalls könnte ja jeder machen, was er wollte. Manchmal artet das in einen wahren Bescheinigungsmarathon aus, vor allem im Umgang mit Ausländern, denen man ohne amtliches Ehefähigkeitszeugnis oder den Beschluss eines deutschen Oberlandesgerichts nicht einmal die Eheschließung zutraut. Dass inzwischen aber sogar solche Dinge behördlich bescheinigt werden müssen, die es gar nicht gibt, wird selbst hartgesottenen Deutschen schwer zu vermitteln sein. Genau dies ist aber der Fall, wenn in § 81 des Aufenthaltsgesetzes die Rede von einer Fiktionsbescheinigung ist. Laut Wikipedia handelt es sich dabei um "eine vorläufige Bestätigung für eine Tatsache, über die noch nicht entschieden wurde". Etwas Nicht-Seiendem wird sein Status als Nicht-Seiendes von amtlicher Seite bestätigt, womit es dann quasi auf einer Metaebene zum Seienden erhoben wird. Ich frage mich, ob so eine Denkfigur - einschließlich ihrer Umsetzung in praktisches Recht - in irgend einem anderen Land möglich wäre.

[via Saoirse]

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