25.1.07

von bierzelten und bordellartigen betrieben

"Für jedes Bierzelt braucht man eine Genehmigung, aber ein Bordell kann man ohne Erlaubnis betreiben, das ist nicht akzeptabel. Wer ein Bordell als Gewerbe anmeldet, muss dann mit strengen Kontrollen über das Gewerberecht rechnen. Deshalb werden wir gemeinsam mit den Ländern prüfen, wie das Gewerberecht zum Beispiel mit der Einführung einer Genehmigungspflicht für Bordelle und bordellartige Betriebe verändert werden kann."
[Bundesfamilienministerin Ursula von der Leyen in einer Pressemitteilung zum "Prostitutionsbericht" der Bundesregierung, zum Thema siehe auch lawblog]

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