15.11.07

kontingenz

Kontingenz ist einer der Lieblingsbegriffe der soziologischen Systemtheorie. Niklas Luhmann definiert Kontingenz als "etwas, was weder notwendig ist noch unmöglich ist; was also so, wie es ist (war, sein wird), sein kann, aber auch anders möglich ist". Der rhetorisch etwas unkompliziertere Österreicher würde auch sagen: "Anything goes!".

Kontingenz ist aber nicht nur ein theoretisches Konstrukt. Kontingenz ist vor allem ein grundlegendes Prinzip der gesellschaftlichen Wirklichkeit. Und als solches macht es jedem, der die gesellschaftliche Wirklichkeit steuern will, das Leben schwer. Am deutlichsten wird das bei der Gesetzgebung. Anders als die Rechtsprechung, die konkrete, bereits vollzogene Handlungen auf ihre Rechtmäßigkeit prüft, muss die Gesetzgebung eine fast unendliche Vielzahl möglicher Verhaltensweisen antizipieren und diese - lange bevor sie tatsächlich stattgefunden haben - in Erlaubtes und Unerlaubtes unterteilen. In Luhmanns Worten muss sie also alles, was, so wie es ist, sein kann, aber auch anders möglich ist, berücksichtigen.

Wie das im konkreten Fall aussehen kann zeigt der aktuelle Regierungsentwurf für ein "Fleischgesetz" (pdf), das das derzeit geltende "Vieh- und Fleischgesetz" ersetzen soll. Dort heißt es in der Erläuterung der Begriffsbestimmungen:
"Schlachtstätten sind [...] Einrichtungen oder Anlagen, in denen Schlachttiere gewerbsmäßig oder im Rahmen einer wirtschaftlichen Unternehmung geschlachtet werden. Der Inhaber einer Schlachtstätte kann gleichzeitig Inhaber eines Schlachtbetriebs sein. Eine Schlachtstätte kann auch Teil eines Schlachtbetriebs sein. Möglich ist auch, dass in einer Schlachtstätte ausschließlich Tiere für andere Unternehmen/Schlachtbetriebe geschlachtet werden, und die Schlachtstätte für die Durchführung der Schlachtung ein vorab vertraglich festgelegtes Entgelt erhält. Ankauf der Schlachttiere und Vermarktung der Schlachtkörper verbleiben dann in der Hand des Schlachtbetriebs; die Schlachtstätte stellt lediglich im Wege der Dienstleistungserbringung ihre Einrichtungen und ihre Arbeitskräfte zur Verfügung."
Vielleicht hat der Gesetzgeber damit alles, "was so, wie es ist (war, sein wird), sein kann, aber auch anders möglich ist", berücksichtigt. Vielleicht aber auch nicht.

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