15.11.07

subvention 2.0

Aus dem Entwurf eines Gesetzes zur Neuordnung der Entschädigung von Telekommunikationsunternehmen für die Heranziehung im Rahmen der Strafverfolgung (TK-Entschädigung-Neuordnungsgesetz - TKEntschNeuOG) (PDF):
"Umsetzung einer Anordnung zur Überwachung der Telekommunikation, unabhängig von der Zahl der dem Anschluss zugeordneten Kennungen: je Anschluss 100,00 EUR [...]

Leitungskosten für die Übermittlung der zu überwachenden Telekommunikation: für jeden überwachten Anschluss je angefangenen Monat 75,00 EUR [...]

Der überwachte Anschluss ist ein digitaler Teilnehmeranschluss mit hoher Übertragungsgeschwindigkeit (DSL). Die Entschädigung [...] beträgt 200,00 EUR [...]

Auskunft über Bestandsdaten nach § 3 Nr. 3 TKG [...] je angefragten Kundendatensatz 18,00 EUR."

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