5.10.06

aliens abmahnen

Die Globalisierung hat in jüngster Zeit eine Eigendynamik entwickelt, die weder vor den Grenzen des Globus noch vor den Grenzen der Vernunft Halt macht. Wie sonst ist es zu erklären, dass immer mehr Menschen angeben, von Außerirdischen entführt worden zu sein, und Wissenschaftler den Kontakt mit Außerirdischen für so realistisch halten, dass sie Regierungen vorwerfen, Informationen über Alien-Besuche bewusst zu verschweigen? In einer angeblich grenzenlosen Welt erscheint es vielen Leuten offenbar als intellektueller Affront, Leben nur auf unserer Erde zu vermuten. Selbst im eher nüchternen und bodenständigen Deutschland florieren inzwischen die Vereine, Foren und Versammlungen, die sich mit dem Phänomen außerirdischen Lebens auseinandersetzen. Der bisherige Höhepunkt ist aber ein deutscher Rechtsanwalt, der die Entführungsopfer von Aliens künftig vor Gericht vertreten will. Und zwar vor deutschen Gerichten. Denn, so argumentierte der Anwalt auf der diesjährigen Ufo-Forscher-Konferenz zu Cröffelbach:
"Jemand, der durch eine in Deutschland verübte Gewalttat einen körperlichen, geistigen oder seelischen Schaden erlitten hat, kann Leistungen nach dem Opferentschädigungsgesetz (OEG) verlangen. Diese Leistungen erstrecken sich von medizinischer Behandlung bis zur Zahlung von lebenslanger Rente (wenn Minderung der Erwerbsfähigkeit von mindestens 25 Prozent vorliegt, § 1 Abs. 1 OEG, § 31 BVG [BVG ... Bundesversorgungsgesetz]). Voraussetzung ist ein Antrag des Geschädigten, § 6 Abs. 3 OEG, § 1 BVG)."
Zudem sei die deutsche Staatsanwaltschaft nach § 152 Abs. 2 Strafprozeßordnung verpflichtet,
"wegen aller verfolgbaren Straftaten einzuschreiten, sofern 'zureichende tatsächliche Anhaltspunkte' dafür vorliegen, daß eine Straftat geschehen ist".
Was aber sind solche zureichenden Anhaltspunkte?
"Zureichende tatsächliche Anhaltspunkte für eine Entführung sind eine Beschreibung des Geschehens durch den Betroffenen mit Angaben zu Ort und Zeit. Mutmaßungen über den Täter ('Außerirdische', Maskierte) sind überflüssig. Allerdings stellen Erinnerungen, die NUR durch Hypnose gewonnen wurden, in Deutschland kein Beweismittel dar. In solchen Fällen müßte vor Anzeigenerstattung nach anderen tatsächlichen Anhaltspunkten dafür gesucht werden, daß wirklich eine Entführung vorliegt".
Als Motiv für sein uneigennütziges Verhalten gibt der Anwalt übrigens "wissenschaftliches Interesse" und den möglichen "Erkenntnisgewinn" an.
"Ich habe mich [...] entschlossen, aus wissenschaftlichem Interesse [...] die Vertretung von Menschen zu übernehmen, die ein Entführungserlebnis gehabt haben und eine juristische Aufarbeitung des Geschehens wünschen. Dabei werde ich den Bericht des Entführten ernst nehmen. Ich habe bereits einmal erlebt, daß etwas 'Unglaubliches' wahr wurde. Wenn vor fünf Jahren (also im Herbst 2001) jemand behauptet hätte, ihm wäre in der Bundesrepublik Deutschland von der Polizei Folter angedroht worden, dann hätte ich das nicht geglaubt. Folter in Deutschland erschien mir noch unglaubwürdiger als eine Entführung durch kleine grüne Männchen. Im Jahre 2002 drohte ein gewisser Polizei-Vizepräsident in Frankfurt/Main einem Untersuchungsgefangenen Folter an. Damit war das absolut Unglaubwürdiges Realität geworden. Warum sollte ich mich da nicht auch mit etwas total 'von jenseits dieser Welt' beschäftigen, wenn dabei schließlich auch der Erkenntnisgewinnung gezollt wird und vielleicht auch den mutmaßlich von Aliens in UFOs entführten Menschen geholfen werden kann? Viele von diesen klagen ja schließlich in TV-Talkshows, Büchern und in 'Selbsthilfegruppen' des Internets darüber, nirgends erst genommen zu werden und in ihrem vermeintlichen Leidensdruck geholfen zu werden. Ich bin gerne bereit ihnen zu helfen, insofern zureichend tatsächliche Anhaltspunkte vorliegen. Auch wenn ich als der 'UFO-Anwalt' in der Öffentlichkeit auftreten sollte, das Thema ist es mir Wert, um Menschen vielleicht weiterhelfen zu können - und um vielleicht auch eine Antwort zum 'Realitätsgehalt' dieser ungewöhnlichen menschlichen Erfahrungen entweder im Sinne der Natur- oder Geisteswissenschaften zu erhalten."
Zumindest bis in die Bild-Zeitung hat es der UFO-Anwalt schon geschafft.

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