7.10.06

produktionskostenerstattungsmodell

Kultur ist in Deutschland Sache der Länder. Damit aber niemand auf die Idee kommt, der Bund habe keine Kultur, gibt es einen Kulturstaatsminister. Früher hieß er Naumann, dann kam ein neuer Mann und der hieß Neumann. Heute hat sich Kulturstaatsminister Bernd Neumann um den deutschen Film gekümmert. Heraus kam ein 60 Millionen Euro schweres Produktionskostenerstattungsmodell. Obwohl der Name es nicht wirklich hergibt, steckt dahinter ganz bestimmt ein ausgeklügelter Masterplan zur Rettung des deutschen Films. Der Staatsminister - eine Art Zwitterwesen zwischen Minister und Staatssekretär - glaubt jedenfalls ganz fest daran:
"Nach intensiven Gesprächen mit der Filmwirtschaft sind wir mit diesem Modell zu einem ausgezeichneten Ergebnis gekommen, das sowohl deutsche Produzenten als auch filmtechnische Betriebe international wettbewerbsfähig macht. Deutschland wird als Filmproduktionsstandort erheblichen Aufwind erhalten."
Aber was genau will es, dieses Produktionskostenerstattungsmodell?
"Nach dem Modell ist eine Erstattung zwischen 16 und 20 Prozent der in Deutschland ausgegebenen Produktionskosten vorgesehen. Erstattungsfähig sind Spielfilme mit einem Mindestproduktionsbudget von 1 Millionen Euro sowie Dokumentar- und Animationsfilme, die für das Kino bestimmt sind."
Eine Subvention für Filme also, bei deren Produktion Geld in Deutschland ausgegeben wurde. Aber wie soll sichergestellt werden, dass tatsächlich der deutsche Film davon profitiert?
"Voraussetzung für den Erhalt der Produktionskostenerstattung ist unter anderem, dass [...] der Film einen sogenannten kulturellen Eigenschaftstest erfüllt".
Ein Einbürgerungstest für Filme. Das hessische Modell. Darauf hätte ich auch selbst kommen können. Ein Fragebogen mit 100 Fragen zu Deutschland, seinen Filmen, Schauspielern und Filmemachern. Kann der Film mindestens die Hälfte davon richtig beantworten, dann erhält er 16 bis 20 Prozent der in Deutschland ausgegebenen Produktionskosten, die wiederum mindestens 25 Prozent des gesamten Produktionsbudgets ausmachen müssen, vorausgesetzt der Film kostet mehr als eine Million Euro oder kommt als Dokumentar- oder Animationsfilm in die Kinos.

Eigentlich ganz einfach, dieses Produktionskostenerstattungsmodell, oder?

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