1.5.06

antibürokratie-bürokratie

Ein Gespenst geht um in Deutschland.

Nein, nein ... nicht Angela Merkel. An die neue Bundeskanzlerin haben wir uns überraschend schnell gewöhnt. Das Gespenst heißt Bürokratieabbau. Es ist allgegenwärtig und dennoch kaum zu fassen. Es taucht in nahezu jedem Zusammenhang auf und heult seinen penetranten Abgesang auf Gesetz, Staat, Verwaltung und alles, was das politische System davor bewahrt, ein wirkungsloser und selbstreferentieller Debattier- und Profilierungsclub zu sein. Es murmelt Dinge wie "schlanker Staat", "Rechtsvereinfachung" und "Beschleunigung" und macht damit den Staatsabbau zur Staatsaufgabe. Es will die Bürokratie verringern und bedient sich dabei der Mittel der ... Bürokratie.

Sein vorläufig jüngster Auftritt liegt nur wenige Tage zurück. Am Dienstag hat das Bundeskabinett ein "Programm Bürokratieabbau und bessere Rechtsetzung" beschlossen, das sowohl sprachlich als auch inhaltlich ein Paradebeispiel für gelungenen Bürokratieaufbau darstellt. So soll der Staat in Zukunft geplante und bestehende Gesetze auf die mit ihnen verbundenen Bürokratiekosten für Unternehmen überprüfen. Hierzu wird zunächst ein "Verfahren zur Identifizierung und Messung von Bürokratiekosten durch Informationspflichten auf Grundlage des Standardkosten-Modells"eingeführt. Für seine Umsetzung wird "auf Basis von Vorarbeiten des Statistische Bundesamtes kurzfristig ein Methodenhandbuch der Bundesregierung erarbeitet. In ihm werden Ablauf, Kriterien und Definitionen, die Grundlage für die Messungen nach dem Standardkosten-Modell sein sollen, einheitlich festgelegt". Ein so komplexes Verfahren kann die staatliche Verwaltung natürlich nicht in Eigenregie bewältigen. Hierzu sind - in bester bürokratischer Manier - mindestens
  1. eine übergeordnete Koordinationsstelle,
  2. eine Geschäftsstelle und
  3. ein unabhängiges Beratungsgremium
notwendig. Die Koordinationsstelle heißt in diesem Fall "Staatssekretärsausschuss Bürokratieabbau". Zusammen mit der Bundesregierung obliegt ihm die "Steuerung des Gesamtprozesses der Einführung einer Bürokratiekostenmessung". "Er sorgt zusammen mit dem Statistischen Bundesamt für die Einführung und Durchführung der Bürokratiekostenmessung auf Grundlage des Standardkosten-Modells". Eine "Geschäftsstelle Bürokratieabbau" wird beim Bundeskanzleramt eingerichtet. "Hierfür sollen neben dem Bundeskanzleramt die Ressorts sowie das Bundespresseamt auf Anforderung der Koordinatorin Mitarbeiter zur Verfügung stellen (voraussichtlich bis zu insgesamt ca. 10 Mitarbeiter). Die Einzelheiten dieser personellen Unterstützung durch die Ressorts wird der Staatssekretärsausschuss Bürokratieabbau festlegen. Die Geschäftsstelle wird in technischen Angelegenheiten bei Ein- und Durchführung des Standardkosten-Modells von einer Arbeitseinheit im Statistischen Bundesamt unterstützt". Das Beratungsgremium schließlich heißt "Normenkontrollrat". Aufgrund der formellen Unabhängigkeit dieses Rates ist das Regierungsprogramm deutlich vorsichtiger bei der Bestimmung seiner Aufgaben. So kündigt die Bundesregierung lediglich an, den Rat nach seiner Einrichtung "regelmäßig" in Anspruch zu nehmen. "Es wird zu einer vernünftigen Zusammenarbeit zwischen der Bundesregierung und dem Normenkontrollrat gehören, sich über Erkenntnisse des Normenkontrollrates zu besserer Rechtsetzung und ihrer Berücksichtigung bei der Rechtsetzung zu verständigen, zu denen der Normenkontrollrat entsprechend der Koalitionsvereinbarung Berichte abgeben kann".

Insgesamt stellt sich die große Koalition den Bürokratieabbau dann so vor:
Jedes Ressort überprüft seinen Normenbestand eigenständig auf bestehende Informationspflichten und führt auf Basis des Standardkosten-Modells eine Bestands(Null-)messung durch. In diesem Zusammenhang dokumentiert das Bundesministerium der Justiz die Zuständigkeiten der Ressorts für alle geltenden Gesetze und Verordnungen des Bundes in der Datenbank des geltenden Bundesrechts. Es vervollständigt und aktualisiert die Angaben in Abstimmung mit den Ressorts. Die Einzelheiten des Verfahrens werden vom Staatssekretärsausschuss Bürokratieabbau festgelegt, der auch verbindliche Abbauziele für die Bürokratiekosten vorschlägt. Bereits nach Messung der besonders bürokratiekostentreibenden Informationspflichten schlägt der Staatssekretärsausschuss Bürokratieabbau dem Kabinett Maßnahmen zu deren Verringerung vor. Die Geschäftsstelle Bürokratieabbau leistet über das Statistische Bundesamt methodische Hilfestellung (u.a. Durchführung von Schulungen) und überwacht die Umsetzung der von der Bundesregierung beschlossenen verbindlichen Abbauziele durch die Ressorts. Bei neuen Regelungsvorhaben müssen die Ressorts zukünftig die Bürokratiekosten für Informationspflichten ausweisen. Dabei sind die Erfahrungen aus vorliegenden Messungen nach dem Standardkosten-Modell als Vergleichsgröße soweit vorhanden zu berücksichtigen. Zu diesem Zweck werden die im Rahmen dieser Messungen ermittelten Daten dem künftigen Normenkontrollrat und den Bundesressorts von der Geschäftstelle Bürokratieabbau (Übermittlung durch Statistisches Bundesamt) zurVerfügung gestellt".
Damit steht der feierlichen Einführung einer neuen, mit der üblichen Verwaltungsakribie zu verfolgenden Staatsaufgabe nichts mehr im Wege. Das Einzige was noch fehlt ist ein detailliertes Ablaufdiagramm, das sich das Heer staatlicher Bürokratieabbaubeamten zur besseren Veranschaulichung ihres künftigen Aufgabenfeldes über den Schreibtisch hängen kann. Spätestens dann wird es der staatlichen Bürokratie gelingen, wie einst dem Baron von Münchhausen, sich glorreich am eigenen Schopf aus dem selbstgemachten Bürokratiesumpf zu ziehen.

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