12.7.07

staatsaufgaben

Was kann und soll der Staat heute noch leisten? Was sind seine Kernaufgaben? Wo verläuft die Grenze zwischen dem "schlanken Staat" und der politischen Bulimie? Seit Jahrzehnten werden Ökonomen, Juristen und Politikwissenschaftler nicht müde, diese Fragen zu diskutieren und immer neue Rezepte gegen die systematische Selbstüberforderung der Politik zu entwickeln.

Den Staat lässt das allerdings kalt. Abgesehen von symbolischen Programmen (Bürokratieabbau, Rechtsbereinigung, schlanker Staat) zieht er munter immer neue, inzwischen oft ziemlich kurios anmutende Aufgaben an sich. Aktuelles Beispiel ist ein Antrag der Bundestagsfraktionen von CDU/CSU und SPD, in dem die Regierung aufgefordert wird, alles nur Erdenkliche zur Förderung des deutschen Kreuzfahrt- und Fährtourismus zu tun.
"Unter anderem wird die Regierung aufgefordert, die Anbindung der Häfen sowohl von der Land- als auch von der Seeseite zu verbessern und mit deutschen Reedereien und Kreuzfahrtveranstaltern darüber zu verhandeln, wie sich der Anteil der Kreuzfahrtschiffe unter deutscher Flagge erhöhen lässt. Die Deutsche Zentrale für Tourismus solle Deutschland noch intensiver als Ziel von Hochsee- und Flusskreuzfahrten vermarkten. Im Übrigen solle die Regierung prüfen, ob auf EU-Ebene im Fährverkehr und bei Kreuzfahrten zwischen europäischen Häfen ein einheitliches und einfaches Verfahren für die Zuordnung der Verbrauchs- und Mehrwertsteuern bei Verkäufen an Bord geschaffen werden kann. Mit der Deutschen Bahn sei über eine bessere Anbindung der Kreuzfahrtterminals an das Netz der Bahn zu verhandeln. Die Bahnhöfe in der Nähe dieser Terminals müssen nach Ansicht der Fraktionen für ausländische Touristen attraktiver gestaltet werden."
Ein Wunder, dass die schwarz-rote Regierung von den schwarz-roten Fraktionen nicht auch noch aufgefordert wird, für eine vollständige Auslastung aller deutschen Fähren Kreuzfahrtschiffe zu sorgen. Die Betreiber müssten dann nur noch den Preis festlegen und kassieren. Um alles andere kümmert sich der Staat.

Niklas Luhmann hat diese Tendenz der Politik, jeden Bürger, jedes Unternehmen und jede Branche möglichst umfassend vor den Unbillen des Lebens zu schützen als wohlfahrtsstaatliche Logik der Inklusion bezeichnet: Jeder hat grundsätzlich ein Anrecht auf staatliche Unterstützung. Mit jedem Einzelanspruch, den der Staat erfüllt, taucht aber eine Masse ähnlicher Ansprüche auf, denen aus Gründen der Gleichbehandlung und Gerechtigkeit dann auch entsprochen werden muss. Wenn die Regierung heute dafür sorgt, dass jeder Kreuzfahrthafen einen eigenen modernen Bahnhof bekommt, dann fordert morgen jedes Designer-Outlet im außerstädtischen Gewerbegebiet seinen eigenen S-Bahn Anschluss. Und kann sich dabei auch noch auf allgemein anerkannte Grundwerte wie Gerechtigkeit und Gleichbehandlung berufen.

Nach Luhmann läuft dieses Inklusionsprinzip im Ergebnis auf die Entdeckung immer neuer Probleme als öffentliche Aufgaben hinaus ("sichere Bootsstege für Sonntagssegler, Heißlufthändetrockner in öffentlichen Toiletten usw.") und führt zu einer "Universalzuständigkeit des Staates - wenn nicht auf der Ebene politischer Verantwortung, so doch in der Perspektive derjenigen, die Ansprüche erheben". Und - wie man sieht - auch in der Perspektive derjenigen, die über die Erfüllung dieser Ansprüche zu entscheiden haben.

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1 Comments:

Anonymous Anonym said...

Es ist ja ein Geschäft auf Gegenseitigkeit und ein positiver Regelkreis: Ohne die Ansprüche der Bürger keine Wichtigkeit der politischen Wohltäter.

12/7/07 15:46  

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