menschenähnliche wesen
Das Weihnachtsgeschäft wird noch mitgenommen. Dann, im Januar 2007, soll es den gewalttätigen Computerspielen, besser als "Killerspiele" bekannt, per Gesetzt an den Kragen gehen. Spiegel-online berichtet über einen Plan des bayerischen Innenministers Beckstein, den Gewaltdarstellungs-Paragraphen 131 des Strafgesetzbuchs zu verschärfen:
"Wer Computerspiele, die es den Spielern als Haupt- oder Nebenzweck ermöglichen, eine grausame oder die Menschenwürde verletzende Gewalttätigkeit gegen Menschen oder menschenähnliche Wesen auszuüben, verbreitet, [...] herstellt, bezieht, liefert [...], wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe bestraft."
Ich freue mich schon auf die juristischen Auseinandersetzungen darüber, was künftig als "menschenähnliches Wesen" gelten soll und wodurch diese sich beispielsweise von unmenschlichen Wesen unterscheiden.
"Wer Computerspiele, die es den Spielern als Haupt- oder Nebenzweck ermöglichen, eine grausame oder die Menschenwürde verletzende Gewalttätigkeit gegen Menschen oder menschenähnliche Wesen auszuüben, verbreitet, [...] herstellt, bezieht, liefert [...], wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe bestraft."
Ich freue mich schon auf die juristischen Auseinandersetzungen darüber, was künftig als "menschenähnliches Wesen" gelten soll und wodurch diese sich beispielsweise von unmenschlichen Wesen unterscheiden.
Labels: politik, staatsbürgerkunde
0 Comments:
Kommentar veröffentlichen
<< Home