wenn schon rauchen, dann bitte richtig
Aus dem Deutschen Bundestag:
"Der Mindestinhalt einer Kleinverkaufspackung Zigaretten muss in Zukunft 19 Stück betragen. Dies sieht der von der Bundesregierung vorgelegte Entwurf eines Gesetzes zur Änderung von Verbrauchsteuergesetzen (16/12257) vor, mit dem auch das Tabaksteuergesetz geändert werden soll. Bisher beträgt der Mindestinhalt 17 Stück."Den vollständigen Gesetzesentwurf, der den deutschen Raucher zu einer verbesserten Vorratshaltung zwingt und dabei so schöne Begriffe wie "Verpackungszwang" und "Beigabeverbot" verwendet, gibt es hier.
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