Der Mensch hat seine Augen vorne und entsprechend ungern blickt er zurück. Das gilt auch für Politikwissenschaftler. Seit es sie gibt untersuchen sie die Entstehung und den Wandel von politischen Programmen, Gesetzen und Institutionen. Die mindestens genauso interessante Frage, was mit Politiken geschieht, wenn sie ihren Dienst getan haben, wird hingegen fast nie gestellt. Politikterminierung ist der blinde Fleck der modernen Politikwissenschaft.
Das könnte sich nun ändern. Seit ein paar Jahren nämlich gehört es zum guten Ton des Regierens (im Fachjargon auch als "Good Governance" bezeichnet), nicht nur neue Vorschriften zu erlassen, sondern von Zeit zu Zeit auch ein paar alte in den Ruhestand zu schicken. Aus PR-Gründen wird dieses eigentlich selbstverständliche Vorgehen als "
Bürokratieabbau" oder "
bessere Rechtsetzung" bezeichnet. Dabei wird suggeriert, dass der Abbau unnötiger Vorschriften eine enorme Entlastung von Bürgern und Unternehmen mit sich bringen wird.
So weit die wohlklingende Theorie. Wie aber sehen Bürokratieabbau und bessere Rechtsetzung in der Praxis aus? Einen ersten Eindruck gibt das gerade vom Bundestag verabschiedete zweite
Rechtsbereinigungsgesetz des Justizministeriums, das laut Pressemitteilung mit einem Schlag rund 200 Gesetze, Verordnungen und Rechtsvorschriften tilgt. Das klingt beeindruckend. Spätestens im nächsten Satz wird der Leser allerdings etwas stutzig. Dort heißt es:
"Betroffen ist vor allem Recht, das noch aus der Zeit vor der Gründung der Bundesrepublik stammt, und das restliche Besatzungsrecht. Außerdem wird die Bereinigung von Übergangsrecht aus dem Einigungsvertrag fortgesetzt."
Im Klartext heißt das, dass es der Bundesregierung im Jahr 2007 und damit dem fünften Jahr der Initiative Bürokratieabbau gelungen ist, 200 Gesetze zu streichen, deren Adressaten längst nicht mehr existieren und die daher auch niemanden mehr betreffen.
"Aufgehoben werden sollen zum Beispiel das Gesetz betreffend den Schutz des zur Anfertigung von Reichsbanknoten verwendeten Papiers gegen unbefugte Nachahmung und die Verordnung über die Einführung der Reichshaushaltsordnung in der Justizverwaltung."
Das ist noch nicht mal "Bürokratieabbau light". Entlastet werden allenfalls die Kellerregale des Justizministeriums. Vor allem aber stellt sich die Frage, warum ein Land, in dem das politische Alphabet mit "V" wie Vergangenheitsbewältigung beginnt, mehr als ein halbes Jahrhundert braucht, um zu merken, dass es keine Reichsbank mehr hat und dementsprechend auch nicht mehr den Export von Reichsbanknotenpapier ins feindliche Ausland unterbinden muss.
Interessant ist auch, wie wenig unbürokratisch der staatliche Bürokratieabbau vor sich geht. Der Referentenentwurf des zweiten Rechtsbereinigungsgesetzes (
pdf) stammt vom 5. Mai 2006. Wie lange an dem großen Werk gearbeitet wurde wird nicht angegeben. Allerdings deutet die Tatsache, dass der 154-seitige Gesetzesentwurf sogar Schreibfehler in bestehenden Gesetzen korrigiert, auf eine gründliche Bearbeitung durch das behördliche Antibürokratieteam hin. Beschlossen wurde das Gesetz dann im Oktober 2007. Ein solcher mehrjähriger arbeitsintensiver Prozess ist kein unerheblicher Aufwand wenn man bedenkt, dass es hier vor allem darum ging, "vergessenes Recht" wieder ins öffentliche Bewusstsein zu rücken, um es dann endgültig loszuwerden.
Bürokratieabbau in Deutschland ist also ein bisschen wie Festplatte aufräumen. Warum aber räumt jemand seine Festplatte auf? Um Platz für Neues zu schaffen. So zum Beispiel für die seit langem überfällige Klarstellung, dass in einem einheitlichen Europa nur dort "Wein"
draufstehen darf, wo auch tatsächlich nur
vergorener Traubensaft drin ist. Aber das ist wieder eine andere Geschichte ...
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